Komplexe Situationen erfordern lebens- und berufserfahrene Fachleute, die in einem multidisziplinären Team eingebettet sind. Wir sind spezialisiert auf:
Wir übernehmen die unabhängige Vertretung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in folgenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren und Lebenssituationen:
- Kindesschutzverfahren / -massnahmen
- Trennung / Scheidung der Eltern
- Sorge- und Obhutsverfahren
- Persönlicher Verkehr (Besuchsrecht etc.)
- Höchstpersönliche Rechte (psychische / physische Integrität, Namensrecht etc.)
- Strafverfahren (Kinder als Opfer und Zeugen)
- Verwaltungsverfahren
Wir führen bei komplexen Ausgangslagen vorübergehende Beistandschaften für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn die öffentlich-rechtlichen Dienste aus bestimmten Gründen nicht (mehr) dafür zur Verfügung stehen können.
Mavivo übernimmt Vertretungen von direkt betroffenen Erwachsenen in Schutzverfahren, wenn eine solche Vertretung sinnvoll und/oder notwendig ist.
Kontaktieren Sie uns jederzeit. Für die Zusammenarbeit im Rahmen eines eigentlichen Vertretungsmandats ist meist die Mandatierung durch die entscheidende Behörde notwendig.
In speziellen Fällen übernehmen wir auch Vertretungsmandate für Erwachsene, die – von einem Arzt oder einer Behörde – gegen ihren Willen fürsorgerisch, untergebracht sind (FU in einer psychiatrischen Klinik oder einer ähnlichen Institution).
Bei Personen im Umfeld von Menschen, die von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen betroffen sind, besteht oft grosse Unsicherheiten und Zweifel, die häufig von Rollenkonflikten beeinflusst werden.
Mavivo leistet in solchen Fällen Beratung (jedoch nie Rechtsvertretung) für Angehörige und Fachleute vor dem Hintergrund grosser einschlägiger Erfahrung. Die Finanzierung der Beratung wird im Einzelfall geklärt.
Das Jugendcoaching unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene in herausfordernden Lebenssituationen. Das Ziel ist, sie in ihrer persönlichen, schulischen oder beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Im Coaching werden die Jugendlichen befähigt, mehr (Eigen-)Verantwortung zu übernehmen und ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten wahrzunehmen.
Vor Übernahme eines Auftrags erfolgt eine detaillierte Auftrags- und Bedarfsklärung. Anfragen für ein Jugendcoaching nehmen wir von Jugendlichen selber, Eltern oder Fachpersonen entgegen. (Intensiv-)Abklärungen im Auftrag von Gerichten und Behörden werden keine übernommen.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Patrizia Carù freut sich auf ihre Anfrage.