Mavivo begleitet und vertritt direkt betroffene Kinder und Erwachsene in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Zudem beraten wir Fachleute und Angehörige namentlich im Bereich von Kindesschutzverfahren.
Wir sind parteiliche Begleiter und Verfahrensvertreter von Menschen jeden Alters
Mavivo kann jederzeit niederschwellig – von Direktbetroffenen oder jemandem aus dem Umfeld – um Rat gefragt werden. Für ein Vertretungsmandat in laufenden Verfahren muss Mavivo jedoch meist eine Mandatierung durch eine Behörde oder ein Gericht erwirken.
Wir übernehmen folgende Mandate:
- Anwältin/Anwalt von Kindern und Jugendlichen
- Übernahme von speziellen Beistandschaften im Kindesschutzrecht (Art. 306 Abs. 2, 308 ZGB)
- Vertretung von erwachsenen Personen im Erwachsenenschutzrecht (Art. 449a ZGB)
- Vertretung und Begleitung von Patientinnen und Patienten bei Fürsorgerischen Unterbringungen (Art. 450e Abs. 4 ZGB)
- Beratung von Angehörigen und Fachleuten aus dem Umfeld von Direktbetroffenen
Interessiert Sie unser Angebot? Patrizia Carù freut sich auf Ihre Anfrage.